Interdisziplinäre Frühförderung
Nach dem Sozialgesetzbuch IX haben alle Kinder mit einer wesentlichen Behinderung oder Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind, von Geburt an bis zur Einschulung Anspruch auf heilpädagogische Leistungen oder eine Komplexleistung.
Komplexleistung bedeutet eine Kombination heilpädagogischer und therapeutischer Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder auch eine entsprechende Förderung in der Kindertagesstätte (Integrationsplatz). Wenn keine Komplexleistung erforderlich ist, können aber im Einzelfall die üblichen Therapien (über das entsprechende Rezept) weiter in Anspruch genommen werden.
Förder- und Behandlungsplan
Bevor Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen können, muss eine interdisziplinäre Diagnostik (ärztlich / heilpädagogisch) in einer zugelassenen Interdisziplinären Frühförderstelle oder in einem Sozialpädiatrischen Zentrum wie dem Werner Otto Institut erfolgen. Dort wird ein Förder- und Behandlungsplan für Ihr Kind erstellt. Danach entscheiden die Kostenträger (Krankenkasse und Sozialbehörde) über die Bewilligung notwendiger Maßnahmen.
Anmeldung zur Frühförderung
Wenn Sie ihr Kind zur Komplexleistung Frühförderung anmelden wollen, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
Diese Leistung dürfen wir nur für Kinder mit Wohnsitz in Hamburg erbringen. Besprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt, ob er eine solche Maßnahme für Ihr Kind für nötig hält. Wenn dies der Fall ist, wird er Ihnen ein Rezept (rosa Vordruckmuster 16) ausstellen mit
- einer „Verordnung über die Eingangsdiagnostik der interdisziplinären Frühförderung“,
- einer Diagnose, die eine solche Versorgung notwendig macht und
- einem Grund oder Gründen für die heilpädagogische Versorgung.
Sobald Ihnen dieses Rezept vorliegt, rufen Sie uns an unter 50 77 – 02 oder direkt bei Frau Nürnberger unter 50 77 – 31 96. Weisen Sie unbedingt auf das vorliegende Rezept hin. Wir senden Ihnen umgehend unseren Anmeldebogen zur interdisziplinären Frühförderung zu. Oder laden Sie ihn sich hier herunter. Sobald uns das Rezept Ihres Kinderarztes und dieser Anmeldebogen von Ihnen ausgefüllt vorliegt, melden wir uns kurzfristig bei Ihnen zur Terminvereinbarung.