Hinweis zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Ihre Sicherheit – unsere Verantwortung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben für alle Versicherten seit 1.10.2025 elektronische Patientenakten (ePA) angelegt – auch für Ihr Kind.
Zum Schutz der hochsensiblen Gesundheitsdaten Ihres Kindes
speichern wir Berichte NICHT automatisch in der ePA Ihres Kinder.
Wenn Sie wünschen, dass wir Berichte
in der ePA Ihres Kindes gespeichert werden:
Sprechen Sie uns bitte an.
Wir beraten Sie gerne.

