FM-Anlagen

Im Zusammenhang mit der Hörgeräteversorgung und der Hörgeräteüberprüfung werden im Werner Otto Institut auch Lösungen gesucht, wie das Hören und Verstehen in der Schule besser ermöglicht werden kann. Eine solche Lösung kann eine sogenannte FM-Anlage sein (frequenzmodulierte Funksignale). Dabei trägt der Lehrer beim Sprechen ein Mikrophon am Kopf. Durch einen drahtlosen Funkempfänger am Hörgerät können hörgeschädigte Kinder das Unterrichtsgeschehen damit gut verfolgen. Beim sogenannten Team-Teaching können auch andere Kinder mit Mikrophonen ausgerüstet werden.

Kinder mit einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung bekommen statt eines Funkempfängers am Hörgerät einen Lautsprecher oder einen Mini-Empfänger, den sie vor sich aufstellen können. Die Stimme des Lehrers wird dann im Vergleich zu den Umgebungsgeräuschen dominanter und somit wird das sogenannte Nutz-Störschall-Verhältnis verbessert.

Voraussetzung für eine Verordnung von FM-Anlagen ist ein audiometrischer Hörtest, mit dem geprüft wird, ob ein Kind Stimmen mit einer solchen Anlage tatsächlich besser verstehen kann. Zusätzlich bedarf es der Rückmeldung seitens der Schule, ob das Kind auch im Unterricht davon profitiert.

Da es bei fast allen Innenohrschwerhörigkeiten auch zu Verzerrungen des Gehörten kommt, können viele schwerhörige Menschen in Situationen mit vielen Nebengeräuschen (Auto, Kindergarten, Supermarkt, Fahrrad, Schule etc.) trotz optimaler Hörgeräteeinstellung nur sehr eingeschränkt Sprache verstehen. Für diese Situationen kann durch ein Mikrofon in Mundnähe des Sprechers der Schall aufgenommen und von einem Sender über Funk an Empfänger weitergegeben werden, die auf die Hörgeräte aufgesteckt werden. So kann die Sprache des Sprechers in hoher Qualität und ohne störende Nebengeräusche dem Kind vermittelt werden. Eine Belästigung des Kindes durch ein zusätzliches Kabel im Kopfbereich wird bei einer solchen Anlage vermieden.

Darüber hinaus gibt es für viele Hörgeräte technische Möglichkeiten, Sprache und Musik vom Fernseher, Telefon, Handy, MP3-Player, Computer etc. ohne störende Umgebungsgeräusche direkt auf die Hörgeräte zu übertragen.

Wir beraten Eltern zum Einsatz dieser zusätzlichen technischen Möglichkeiten, überprüfen den Hörgewinn durch diese Anlagen und besprechen mit den Familien die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen.